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NEWS » Hecken: Auswahl und Anforderungen |
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Hecken: Auswahl und AnforderungenBei der Planung von Hecken sind vor allem folgende Punkte zu beachten: Die Lage und Größe des Gartens, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände, die Standortansprüche und die Wuchsform als auch Wuchshöhe der Heckenpflanzen. |
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17/07/2009 [#] Der Gartennewsletter: Die Gartenwoche im Überblick. Lage und Größe des Gartens Liegt der Garten am Rande einer Siedlung, so kommt der harmonischen Verbindung der Gartenhecke mit der freien Landschaft eine besondere Bedeutung zu: Am besten geschieht dies mit einer freiwachsenden Hecke aus heimischen Wildgehölzen. Diese Pflanzenarten sind von hohem ökologischen Wert und zeichnen sich, da sie an unsere Klimaverhältnisse gut angepasst sind, meist durch robusten und kräftigen Wuchs aus. Pflanzungen, die durch die Verwendung von Bäumen und Sträuchern unterschiedlicher Wuchshöhe reich strukturiert sind, schaffen einen besonders fließenden Übergang vom Garten- zum Landschaftsbereich. Als Vorbilder bei der Gestaltung einer solchen Hecke können Gebüsche der Waldränder oder Feldgehölzhecken dienen: Bei der Planung ist vor allem der Platzbedarf zu berücksichtigen. Naturnahe Wildgehölzhecken beanspruchen eine Mindestbreite von etwa 3 Metern. Auch die spätere Höhe der Bäume und Sträucher muss in die Planung mit einbezogen werden. Die Beschattung des eigenen Gartens oder der angrenzenden Grundstücke, sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände sind zu berücksichtigen. Will man sowohl der Forderung nach einer naturnahen, landschaftsorientierten Hecke als auch der vielleicht vorhandenen persönlichen Vorliebe für locker wachsende Blütenhecken entsprechen, ist eine Kombination von Wildgehölzen und Sträuchern mit größerer Blütenfülle möglich: Die zur Landschaft hingewandte Seite der Hecke wird ausschließlich mit heimischen Gehölzen wie zum Beispiel Eberesche, Hainbuche, Holunder, Haselnuss und Hartriegel gestaltet. Die zum Garten gewandte Seite der Hecke wird aus solchen Pflanzenarten zusammengesetzt, die ausreichend Wildcharakter, also ähnliche Ansprüche an den Boden haben, und wie die Wildgehölze keinen regelmäßigen Schnitt erfordern. So harmonieren zum Beispiel Felsenbirne, Zierapfel, Forsythie, Hecken- und Strauchrosen gut mit den oben genannten Wildgehölzen: Solche Kombinationen aus Feld- und Blütenhecke beanspruchen jedoch entsprechend Platz, bei der Gestaltung ist von einer Breite von etwa 5 Metern auszugehen. Für Gärten im Siedlungsbereich, also ohne direkte Anbindung an die freie Landschaft, können aus der Vielzahl geeigneter Blütengehölze freiwachsende Blütenhecken unterschiedlichster Struktur und Größe gestaltet werden: Werden die Pflanzen bewusst und standortgerecht ausgewählt, so erfüllt auch eine durch Blüten und Farbreichtum bestechende Hecke ihre wichtige Funktion als Lebensraum und Nahrungsquelle für die Tierwelt. Pflanzt man Wildgehölze in die Blütenhecke mit ein, wird sie für Mensch und Tier noch abwechslungsreicher und interessanter. Geschnittene Hecken sind wegen ihres geringeren Platzbedarfes besonders für kleinere Gärten und Vorgärten geeignet und überall dort einzusetzen, wo auf engstem Raum Sicht- und Windschutz gefragt ist: Gegenüber Zäunen und Mauern bieten sie den Vorteil, dass keine Baugenehmigung erforderlich ist, allerdings müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände für Pflanzen eingehalten werden. Auch Schnitthecken können, obwohl sie in der Regel nur aus einer Pflanzenart bestehen und streng formiert sind, ihre Funktion als Lebensraum und Futterquelle für verschiedene Tierarten erfüllen: Sie wirken jedoch oft eintönig und erfordern zudem durch den notwendigen regelmäßigen Schnitt einen höheren Pflegeaufwand als freiwachsende Hecken. Außerdem ist die Auswahl an Pflanzen, die sich für Schnitthecken eignen, begrenzt, da nur wenige Gehölze das häufige Schneiden tolerieren.
Gehölze, die über 2 Meter hoch werden, sind mit einem Mindestabstand von 2 Meter zum Nachbargrundstück zu pflanzen: Bei Pflanzen mit einer endgültigen Höhe von maximal 2 Metern ist ein Abstand von mindestens 5o cm einzuhalten. Grenzt das Grundstück an eine landwirtschaftliche Nutzfläche, so ist der doppelte Abstand einzuhalten. Bei Sträuchern und Hecken gilt der Abstand von der Grundstücksgrenze bis zur Mitte der Triebe, die der Grenze am nächsten sind: Gemessen wird an der Stelle, an der die Triebe aus dem Boden wachsen. Bei Bäumen ist der Abstand von der Mitte des Stammes aus zu messen, ebenfalls an der Stelle, an der der Stamm aus dem Boden wächst. Da diese Regelungen sich im Rahmen der Gesetzgebung ändern können und je nach Gemeinde auch Sonderregelungen möglich sind, ist es sinnvoll, bei der jeweiligen Gemeinde die aktuell gültigen Vorschriften zu erfragen! Mit Einverständnis des Nachbarn können die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände unterschritten werden: Die Anlage einer gemeinsamen Hecke auf der Grundstücksgrenze ist ebenfalls möglich und stellt eine platz- und geldsparende Lösung dar.
Kein Gras ist für ihn zu hoch, kein Gestrüpp zu dicht, kein Gelände zu uneben: der Allmäher AS 65/4T BS Enduro von AS-Motor ist ein wahrer Alleskönner unter den Wiesenmähern. Mit diesem neuen viertaktigen Kraftpaket erweitert der Hersteller von Geräten zur Garten- und Landschaftspflege seine erfolgreiche AS 65er-Serie. ...mehr Bei der Planung und Erstellung von freiwachsenden Hecken ist bereits ein einfach gezeichneter Pflanzplan hilfreich: Am besten entwirft man ihn noch vor dem Kauf der Gehölze. Es werden die endgültigen Ausmaße der Einzelpflanzen und die daraus resultierenden Pflanzabstände, sowie der für die Hecke zur Verfügung stehende Platz berücksichtigt. Dadurch gewinnt man bereits in der Anfangsphase der Planung einen guten Überblick über die benötigte Anzahl von Pflanzen und auch die praktische Pflanzarbeit geht leichter von der Hand. ...mehr |
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