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Sommerblumen im Herbst blühen lassenBlüten bis in den Herbst bei allen Sommerblumen sind der Traum eines jeden Hobbygärtners: Wicken, Dahlien, Rosen, Tulpen und viele Stauden setzen nach dem Verblühen Samen an. Dies verlangt von den Pflanzen eine besondere Kraftanstrengung, neue Blüten kommen nur sehr spärlich. Ein kleiner Trick hilft nach Angaben der LWK Nordrhein-Westfalen, ein reiches Nachblühen zu erreichen: Die Pflanzen dürfen gar nicht dazu kommen, Samen anzusetzen, das bedeutet, die welken Blüten müssen sofort abgeschnitten werden. Bei vielen Sommerblumen und Stauden vermeidet der Gärtner dadurch auch das unerwünschte wilde Aussamen. |
02/09/2009 [#] Der Gartennewsletter: Die Gartenwoche im Überblick. Einen Dauerflor bei den meisten Kübel- und Balkonkastenpflanzen, wie Geranien, Petunien, Fuchsien, Verbenen und Buschmargeriten, wird dadurch erreicht, dass regelmäßig die verwelkten Blüten ausgezupft werden: Der Rittersporn verlangt eine besonders radikale Behandlung, um nochmals zu blühen. Er wird bis kurz über dem Boden abgeschnitten. Soweit die Pflanze einen genügend feuchten Standort hat und ausreichend ernährt ist, steht einem zweiten Blütenflor nichts mehr im Wege. Auch der Lavendel muss geschnitten werden, damit er nach der Blüte weiterhin schön aussieht. Dazu kürzt der Gärtner die Triebe von oben etwa um ein Drittel. Dadurch treibt die Pflanze wieder frisch aus, und hält den Lavendel buschig, weil sie sich verzweigt. Bis zum Herbst muss dann einmal in der Woche gedüngt werden. Einige Stauden und Einjahresblumen mit zierenden Fruchtständen, wie zum Beispiel Jungfer im Grünen, eignen sich sehr gut für die Trockenbinderei: Diese Blumen werden natürlich nicht geköpft. Die Fruchtstände zahlreicher Sommerblumen, Stauden und Sträucher, wie zum Beispiel die Heckenrose mit ihren Hagebutten, dienen den Vögeln im Winter als Nahrung. Dagegen sollten bei Buschrosen und Teehybriden die welken Blüten und die jungen Hagebutten regelmäßig abgeknickt werden. Je nach Sorte blühen die Rosen dann willig nach.
Regierungspräsident Jürgen Büssow hat die Stiftung Die Grüne Stadt mit Sitz in Düsseldorf als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt: Am 27. August 2009 erhielten die Vertreter der Stifter im Haus der Landschaft in Bad-Honnef die Urkunde aus den Händen von Stiftungsanwalt Dr. Daniel Fischer. Fischer betonte, dass "die von der Grünen Stadt verfolgten Zwecke der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes gerade in einer Stiftung ideal verkörpert werden, da diese Rechtsform in besonderer Weise für unabhängiges und nachhaltiges Handeln über viele Generationen hinweg steht." ...mehr Wenn ganz Viele zur gleichen Zeit das Gleiche wollen, kann es eng werden: Manchmal kommt dann das Gesetz des Stärkeren zum Tragen, es wird gedrängelt und die Größten oder Stärksten haben es am leichtesten und setzen sich durch. In der Pflanzenwelt kann es ähnliche Probleme geben, zum Beispiel im Frühling, wenn es nach den kalten Wintertagen wieder wärmer und sonniger wird. Dann konkurrieren viele Pflanzen gleichzeitig um das Sonnenlicht. Bäume und Sträucher treiben aus und auch Stauden und andere krautige Pflanzen entwickeln sich jetzt zügig. Bei so viel Dynamik haben es die Kleinen besonders schwer, denn wenn die sommergrünen Laubgehölze ...mehr |
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