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Sicherheitsaspekte bei Gartentechnik

Entgegen früheren Zeiten werden heutzutage bei der Grünpflege und Bodenbearbeitung Maschinen aller Art eingesetzt: Rasenmäher, Motorsägen, Heckenscheren, Rasentraktoren, Motorhacken, Vertikutierer, Gartenhäcksler, Motorsensen, ... die Aufzählung ließe sich noch weiter fortsetzen. Dass der Umgang mit solchen Arbeitsmaschinen nicht ungefährlich ist, wird leider noch viel zu oft unter Beweis gestellt, wie das folgende Beispiel der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zeigt.

 
Mehr zum Thema: Gartentechnik, Heckenscheren, Kommunaltechnik, Motorsensen, Motorsägen, Rasenmäher

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14/09/2005 [#] Der Gartennewsletter: Die Gartenwoche im Überblick.

Beim Rasenmähen Zeigefinger abgetrennt: Zwei Beschäftigte eines Bauhofs hatten den Auftrag, das Rasenspielfeld der kommunalen Sportanlage zu mähen. Hierzu wurde ein Kommunaltraktor mit angebautem Frontmähwerk und Grasaufnahmegeräte eingesetzt. Während des Mähens kam es zu einer Verstopfung in der Absauganlage. Der Fahrer des Traktors stoppte das Fahrzeug, hob das noch laufende Frontmähwerk an und forderte seinen Kollegen auf, die Verstopfung zu beseitigen. Nach vorheriger Absprache sollte dies eigentlich so geschehen, dass der durchhängende Schlauch lediglich angehoben und geschüttelt wird. In der irrigen Annahme, dass das Mähwerk stillgesetzt sei, klappte der Mitarbeiter jedoch den Saugstutzen hoch und griff in den Absaugkanal, um anhaftendes Schnittgut zu entfernen. Dabei geriet er an das rotierende Messer und erlitt so die schwere Handverletzung mit Abtrennung eines Fingers.

Hauptursache war das Fehlverhalten von beiden Beschäftigten: Nach der Betriebsanleitung des Herstellers müssen bei verstopftem Saugschlauch nämlich zunächst Motor und Geräte abgestellt werden, bevor mit der Störbeseitigung begonnen wird. Bei Beachtung dieses Grundsatzes, hätte sich der Unfall nicht ereignet. Auch die geplante Vorgehensweise [Schütteln des Schlauches bei laufendem Motor] widerspricht den Angaben des Herstellers und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift 'Kraftbetriebene Arbeitsmittel' [GUV 3.0]. Allerdings war auch der Schlauch nicht ordnungsgemäß montiert: Der Hersteller weist ausdrücklich darauf hin, dass der Schlauch, um einen Druckverlust zu vermeiden, so zu kürzen ist, dass er nicht durchhängt.

Die Gefährdungen beim Umgang mit den genannten Maschinen können wegen ihrer Vielzahl sehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich kann man jedoch davon ausgehen, dass folgende gemeinsame Hauptgefahren bei allen Gerätetypen auftreten: gefahrbringende Werkzeugbewegungen, insbesondere durch rotierende Messer und Wellen oder sonstige Werkzeuge, Quetsch- und Scherstellen, wegfliegende Gegenstände, zum Beispiel Steine oder andere Fremdkörper, Lärm- und Abgasemissionen von Verbrennungsmotoren.


Unfälle sind keine Zufälle: Unfälle haben ihre Ursachen vielmehr in technischen und organisatorischen Mängeln sowie im persönlichen Verhalten der Beteiligten.

Technik: Voraussetzung für ein sicheres Arbeiten ist der einwandfreie Zustand der Geräte. Schutzeinrichtungen [beispielsweise Prallbleche oder Messerbremsen] müssen vorhanden sein und auch funktionieren. Kraftbetriebene Arbeitsmittel sind regelmäßig durch Sachkundige auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen.

Organisation: Die Beschäftigten in Betrieben sind regelmäßig, mindestens einmal jährlich, im sicherheitsgerechten Umgang mit den Maschinen zu unterweisen. Die Verantwortlichen im Betrieb sollten die Gelegenheit nutzen, in praxisnahen Unterweisungen insbesondere auch auf das richtige Verhalten beim Auftreten von Störungen hinzuweisen. Für neue Mitarbeiter und Aushilfskräfte ist eine entsprechende Ausbildung oder Einweisung sicherzustellen. Die Betriebsanleitung des Herstellers muss beachtet werden und jederzeit einsehbar sein. Gegebenenfalls ist vom Unternehmer zusätzlich eine Betriebsanweisung zu erstellen.

Persönliche Schutzausrüstungen [PSA]: Eine der Grundanforderungen ist es, die benötigte Persönliche Schutzausrüstung zu beschaffen, zur Verfügung zu stellen und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Zur Organisation der Arbeitssicherheit gehört es aber auch, Ersthelfer in ausreichender Zahl ausbilden zu lassen und das Erste-Hilfe-Material bereitzustellen. Nicht zu vergessen: die Gefährdungsbeurteilung sowie die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.

Während für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen im Wesentlichen der Unternehmer verantwortlich ist, muss auch jeder Mitarbeiter durch professionelles Verhalten den sicheren Ablauf der Arbeiten gewährleisten. Leider sind nämlich viele Unfälle auf das Fehlverhalten der Mitarbeiter zurückzuführen: 'Das ist schon 1oo-mal gutgegangen...' oder 'Ich wollte nur kurz ...' dürfen keine Entschuldigung für gefährliches Arbeiten sein.

Persönliches Verhalten: Insbesondere die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung [PSA] muss, auch bei kurzzeitigem Arbeiten, eine Selbstverständlichkeit sein. Dass Geräte nur 'bestimmungsgemäß' [Betriebsanleitung] eingesetzt werden, ist für Profis keine Frage. Festgestellte Mängel sind sofort dem Vorgesetzten zu melden, sofern dem Beschäftigen die unmittelbare Beseitigung der Mängel nicht möglich ist. Es dürfen nur die Beschäftigten mit den Maschinen arbeiten, die vom Unternehmer oder Vorgesetzten ausdrücklich damit beauftragt wurden. Personen, die mit kraftbetriebenen Geräten arbeiten, haben darauf zu achten, dass sie weder sich noch andere gefährden.

Und dann war da noch: Viele Maschinen, zum Beispiel Motorsensen und Freischneider, dürfen nur von Personen bedient werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Jugendliche ab 16 Jahre dürfen diese Geräte bedienen, wenn dies zu Ausbildungszwecken notwendig und die Aufsicht durch einen Fachkundigen gewährleistet ist. Vor dem Beheben von Störungen und bei Wartungs-, Reinigungs- und Montagearbeiten grundsätzlich den Motor abstellen, den Stillstand aller bewegten Teile abwarten und Maßnahmen gegen ungewollte Bewegungen treffen: Zündkerzen- oder Netzstecker ziehen, Feststellbremse einrasten, Unterlegkeile verwenden etc. pp. Geräte sind beim Transport durch Transportsicherungen gegen Verrutschen zu sichern. Bei Arbeiten im Straßenbereich ist Warnkleidung zu tragen und der Arbeitsbereich ausreichend abzusichern.


Motorbetriebene und elektrisch betriebene Geräte
Motorbetriebene Geräte: Beim Betanken Motor ausschalten, Sicherheitsfüllstutzen verwenden und das Rauchverbot beachten. Verschüttetes Benzin sofort aufnehmen und verschmutzte Kleidung wechseln; Geräte an der betroffenen Stelle nicht starten. Abgase: Unnötiges Laufen lassen vermeiden, keine Probeläufe in geschlossen Räumen ohne entsprechende Abzuganlagen.

Elektrisch betriebene Geräte: Leitungsroller und Anschlussleitungen müssen für den Einsatz im Freien geeignet sein. Alle Leitungen sind auf ihren einwandfreien Zustand zu kontrollieren. Anschlussleitungen durch die an den Geräten vorhandenen Zugentlastungen führen. Geräte nicht bei nasser Witterung einsetzen. Spritzwasserschutz und Fehlerstromschutzschalter einsetzen.


Diese Punkte gelten allgemein. Einige typische Grünpflegegeräte sollen etwas genauer betrachtet werden:

Handgeführte Mäher, Rasenmäher
Unfallschwerpunkte: Handverletzungen bei Reinigungs- und Wartungsarbeiten am laufenden und stillstehenden Mäher. Verletzungen durch herausgeschleuderte Fremdkörper. Fußverletzungen und Abrutschen insbesondere beim Mähen an Böschungen. Stolpern beim Rückwärtsziehen des Mähers.

Für Ihre Sicherheit: Sicherheitsschuhe tragen. Schutzeinrichtungen [zum Beispiel Prallblech oder Grasfangeinrichtung] sind vorhanden und in Schutzstellung. Den zu mähenden Bereich von Steinen, Flaschen, Blechdosen, ... säubern. Den durch die Führungsholme gegebenen Sicherheitsabstand stets einhalten.

An Böschungen quer zum Hang mähen. Nicht an Böschungen mit einer Neigung von mehr als 3o Grad ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen mähen. Gegebenenfalls andere Geräte, beispielsweise Balkenmäher oder Luftkissenmäher, einsetzen.

Vor Arbeitsbeginn das Messer auf einwandfreien Zustand und festen Sitz prüfen. Beschädigte Messer sofort austauschen: Unwucht kann zu Messerbruch führen. Schneidflächen daher gleichmäßig nachschleifen und auf eventuelle Unwucht prüfen.

Niemals während des Betriebes unter das Gehäuse fassen, zum Beispiel für Reinigungsarbeiten. Beim Fahren außerhalb des Rasens das Mähwerk stillsetzen. Vor Verlassen des Mähers den Motor abstellen und gegebenenfalls Zündschlüssel bzw. Schaltschlüssel abziehen.


Balkenmäher
Unfallschwerpunkte: Handverletzungen bei Montagearbeiten, Fußverletzungen beim Aufenthalt im Arbeitsbereich während des Mähens, Gehörschädigung durch Lärm und Brandverletzungen beim Betanken.

Für Ihre Sicherheit: Gefahrschalter im Greifraum zum Stillsetzen des Gerätes muss vorhanden sein; gegebenenfalls nachrüsten. Messerführungsarm korrekt einstellen. Balkenmäher im Gelände nur bei eingelegtem Gang abstellen.

An Böschungen quer zum Hang mähen. Bei Abrutschgefahr Mäher zum Beispiel durch eine zweite Person oberhalb des Mähers mit Hilfe einer Stange oder eines Seils sichern. Beim Einsatz in Böschungen ist die zulässige fahrbare Neigung nach der Betriebsanleitung zu beachten.

Personen aus dem Arbeitsbereich verweisen. Immer Transportschutz verwenden. Beim Fahren außerhalb der Pflegeflächen Mähwerk abschalten.


Heckenscheren
Unfallschwerpunkte: Finger und Handverletzungen durch das laufende Schneidwerkzeug, Beinverletzungen, Stichverletzungen an Dornen, Verletzungen durch Sturz von unzureichenden Standflächen.

Für Ihre Sicherheit: Heckenscheren immer mit beiden Händen bedienen. Heckenscheren mit Verbrennungsmotor beim Starten sicher abstützen. Heckenscheren mit Sicherheitsmesser verwenden.

Nach Möglichkeit Arbeiten nicht von Leitern aus durchführen [Umsturzgefahr beim Hinauslehnen] sondern besser Fahrgerüste verwenden oder andere standsichere Arbeitsplätze suchen.

Es ist dringend davon abzuraten, Hecken mit Motorsägen zu schneiden. Dies stellt eine erhebliche Gefährdung dar, da die Äste vielfach nicht abgeschnitten sondern abgerissen werden. Außerdem kann sich die Motorsäge leicht im dichten Gestrüpp verfangen.


Motorsensen
Unfallschwerpunkte: Augen- und Beinverletzungen durch hochgeschleuderte Fremdkörper und Aufenthalt im Gefahrenbereich. Verletzungen durch Rückschlag, zum Beispiel beim Auftreffen auf ein Hindernis. Gehörschädigung durch Lärm und Brandverletzungen beim Betanken.

Für Ihre Sicherheit: Schutzeinrichtung [Werkzeugverdeckung] gemäß Bedienungsanleitung einstellen. Zu mähenden Bereich von Fremdkörpern säubern. Tragegurte und Griffe auf den Bediener einstellen. Ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Persönliche Schutzausrüstung [PSA] tragen. Sensen nur im übersichtlichen Gelände ablegen. Beim Nachschleifen von Sensenblättern sind Schutzhandschuhe zu tragen.


Anmerkungen
Dieser Beitrag zu Sicherheitsaspekten beim professionellen Umgang mit moderner Gartentechnik ist in der 'Ampel', Ausgabe 8/01, erschienen und wurde uns freundlicherweise von den Spezialisten der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt. Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz ist via eMail an: info@ukrlp.de zu erreichen und bietet auf Ihrer Website unter: www.ukrlp.de umfangreiche Informationen und Publikationen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in all seinen Facetten und zu vielen weiteren verwandten Themen.

Noch ein Hinweis für den privaten Nutzer von Gartentechnik: Auch wenn sich dieser Beitrag primär an den Profinutzer richtet, sind alle Unfallschwerpunkte im privaten Bereich leider ebenso gegeben, die Sicherheitshinweise somit von gleicher Relevanz. Im Verhältnis zu beauftragten Gartenpflegekräften und insbesondere im Verhältnis zu Ihren Kindern sollten Sie sich immer als Unternehmer im Sinne dieses Beitrages verhalten, um für maximalen Schutz und maximale Sicherheit zu sorgen. Gartentechnik ist kein Spielzeug.


Siehe auch:
- Schutzkleidung: die Persönliche Schutzausrüstung [PSA]
- Geiz ist geil! ... oder auch schlicht lebensgefährlich

 
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