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NEWS » Sicherheitsaspekte bei Gartentechnik |
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Sicherheitsaspekte bei GartentechnikEntgegen früheren Zeiten werden heutzutage bei der Grünpflege und Bodenbearbeitung Maschinen aller Art eingesetzt: Rasenmäher, Motorsägen, Heckenscheren, Rasentraktoren, Motorhacken, Vertikutierer, Gartenhäcksler, Motorsensen, ... die Aufzählung ließe sich noch weiter fortsetzen. Dass der Umgang mit solchen Arbeitsmaschinen nicht ungefährlich ist, wird leider noch viel zu oft unter Beweis gestellt, wie das folgende Beispiel der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zeigt. |
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![]() 14/09/2005 [#] Der Gartennewsletter: Die Gartenwoche im Überblick. Beim Rasenmähen Zeigefinger abgetrennt: Zwei Beschäftigte eines Bauhofs hatten den Auftrag, das Rasenspielfeld der kommunalen Sportanlage zu mähen. Hierzu wurde ein Kommunaltraktor mit angebautem Frontmähwerk und Grasaufnahmegeräte eingesetzt. Während des Mähens kam es zu einer Verstopfung in der Absauganlage. Der Fahrer des Traktors stoppte das Fahrzeug, hob das noch laufende Frontmähwerk an und forderte seinen Kollegen auf, die Verstopfung zu beseitigen. Nach vorheriger Absprache sollte dies eigentlich so geschehen, dass der durchhängende Schlauch lediglich angehoben und geschüttelt wird. In der irrigen Annahme, dass das Mähwerk stillgesetzt sei, klappte der Mitarbeiter jedoch den Saugstutzen hoch und griff in den Absaugkanal, um anhaftendes Schnittgut zu entfernen. Dabei geriet er an das rotierende Messer und erlitt so die schwere Handverletzung mit Abtrennung eines Fingers. Hauptursache war das Fehlverhalten von beiden Beschäftigten: Nach der Betriebsanleitung des Herstellers müssen bei verstopftem Saugschlauch nämlich zunächst Motor und Geräte abgestellt werden, bevor mit der Störbeseitigung begonnen wird. Bei Beachtung dieses Grundsatzes, hätte sich der Unfall nicht ereignet. Auch die geplante Vorgehensweise [Schütteln des Schlauches bei laufendem Motor] widerspricht den Angaben des Herstellers und der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift 'Kraftbetriebene Arbeitsmittel' [GUV 3.0]. Allerdings war auch der Schlauch nicht ordnungsgemäß montiert: Der Hersteller weist ausdrücklich darauf hin, dass der Schlauch, um einen Druckverlust zu vermeiden, so zu kürzen ist, dass er nicht durchhängt. Die Gefährdungen beim Umgang mit den genannten Maschinen können wegen ihrer Vielzahl sehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich kann man jedoch davon ausgehen, dass folgende gemeinsame Hauptgefahren bei allen Gerätetypen auftreten: gefahrbringende Werkzeugbewegungen, insbesondere durch rotierende Messer und Wellen oder sonstige Werkzeuge, Quetsch- und Scherstellen, wegfliegende Gegenstände, zum Beispiel Steine oder andere Fremdkörper, Lärm- und Abgasemissionen von Verbrennungsmotoren.
Technik: Voraussetzung für ein sicheres Arbeiten ist der einwandfreie Zustand der Geräte. Schutzeinrichtungen [beispielsweise Prallbleche oder Messerbremsen] müssen vorhanden sein und auch funktionieren. Kraftbetriebene Arbeitsmittel sind regelmäßig durch Sachkundige auf ihren sicheren Zustand zu überprüfen. Organisation: Die Beschäftigten in Betrieben sind regelmäßig, mindestens einmal jährlich, im sicherheitsgerechten Umgang mit den Maschinen zu unterweisen. Die Verantwortlichen im Betrieb sollten die Gelegenheit nutzen, in praxisnahen Unterweisungen insbesondere auch auf das richtige Verhalten beim Auftreten von Störungen hinzuweisen. Für neue Mitarbeiter und Aushilfskräfte ist eine entsprechende Ausbildung oder Einweisung sicherzustellen. Die Betriebsanleitung des Herstellers muss beachtet werden und jederzeit einsehbar sein. Gegebenenfalls ist vom Unternehmer zusätzlich eine Betriebsanweisung zu erstellen. Persönliche Schutzausrüstungen [PSA]: Eine der Grundanforderungen ist es, die benötigte Persönliche Schutzausrüstung zu beschaffen, zur Verfügung zu stellen und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Zur Organisation der Arbeitssicherheit gehört es aber auch, Ersthelfer in ausreichender Zahl ausbilden zu lassen und das Erste-Hilfe-Material bereitzustellen. Nicht zu vergessen: die Gefährdungsbeurteilung sowie die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Während für die technischen und organisatorischen Voraussetzungen im Wesentlichen der Unternehmer verantwortlich ist, muss auch jeder Mitarbeiter durch professionelles Verhalten den sicheren Ablauf der Arbeiten gewährleisten. Leider sind nämlich viele Unfälle auf das Fehlverhalten der Mitarbeiter zurückzuführen: 'Das ist schon 1oo-mal gutgegangen...' oder 'Ich wollte nur kurz ...' dürfen keine Entschuldigung für gefährliches Arbeiten sein. Persönliches Verhalten: Insbesondere die Benutzung der Persönlichen Schutzausrüstung [PSA] muss, auch bei kurzzeitigem Arbeiten, eine Selbstverständlichkeit sein. Dass Geräte nur 'bestimmungsgemäß' [Betriebsanleitung] eingesetzt werden, ist für Profis keine Frage. Festgestellte Mängel sind sofort dem Vorgesetzten zu melden, sofern dem Beschäftigen die unmittelbare Beseitigung der Mängel nicht möglich ist. Es dürfen nur die Beschäftigten mit den Maschinen arbeiten, die vom Unternehmer oder Vorgesetzten ausdrücklich damit beauftragt wurden. Personen, die mit kraftbetriebenen Geräten arbeiten, haben darauf zu achten, dass sie weder sich noch andere gefährden. Und dann war da noch: Viele Maschinen, zum Beispiel Motorsensen und Freischneider, dürfen nur von Personen bedient werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Jugendliche ab 16 Jahre dürfen diese Geräte bedienen, wenn dies zu Ausbildungszwecken notwendig und die Aufsicht durch einen Fachkundigen gewährleistet ist. Vor dem Beheben von Störungen und bei Wartungs-, Reinigungs- und Montagearbeiten grundsätzlich den Motor abstellen, den Stillstand aller bewegten Teile abwarten und Maßnahmen gegen ungewollte Bewegungen treffen: Zündkerzen- oder Netzstecker ziehen, Feststellbremse einrasten, Unterlegkeile verwenden etc. pp. Geräte sind beim Transport durch Transportsicherungen gegen Verrutschen zu sichern. Bei Arbeiten im Straßenbereich ist Warnkleidung zu tragen und der Arbeitsbereich ausreichend abzusichern.
Elektrisch betriebene Geräte: Leitungsroller und Anschlussleitungen müssen für den Einsatz im Freien geeignet sein. Alle Leitungen sind auf ihren einwandfreien Zustand zu kontrollieren. Anschlussleitungen durch die an den Geräten vorhandenen Zugentlastungen führen. Geräte nicht bei nasser Witterung einsetzen. Spritzwasserschutz und Fehlerstromschutzschalter einsetzen.
Handgeführte Mäher, Rasenmäher Für Ihre Sicherheit: Sicherheitsschuhe tragen. Schutzeinrichtungen [zum Beispiel Prallblech oder Grasfangeinrichtung] sind vorhanden und in Schutzstellung. Den zu mähenden Bereich von Steinen, Flaschen, Blechdosen, ... säubern. Den durch die Führungsholme gegebenen Sicherheitsabstand stets einhalten. An Böschungen quer zum Hang mähen. Nicht an Böschungen mit einer Neigung von mehr als 3o Grad ohne besondere Vorsichtsmaßnahmen mähen. Gegebenenfalls andere Geräte, beispielsweise Balkenmäher oder Luftkissenmäher, einsetzen. Vor Arbeitsbeginn das Messer auf einwandfreien Zustand und festen Sitz prüfen. Beschädigte Messer sofort austauschen: Unwucht kann zu Messerbruch führen. Schneidflächen daher gleichmäßig nachschleifen und auf eventuelle Unwucht prüfen. Niemals während des Betriebes unter das Gehäuse fassen, zum Beispiel für Reinigungsarbeiten. Beim Fahren außerhalb des Rasens das Mähwerk stillsetzen. Vor Verlassen des Mähers den Motor abstellen und gegebenenfalls Zündschlüssel bzw. Schaltschlüssel abziehen.
Für Ihre Sicherheit: Gefahrschalter im Greifraum zum Stillsetzen des Gerätes muss vorhanden sein; gegebenenfalls nachrüsten. Messerführungsarm korrekt einstellen. Balkenmäher im Gelände nur bei eingelegtem Gang abstellen. An Böschungen quer zum Hang mähen. Bei Abrutschgefahr Mäher zum Beispiel durch eine zweite Person oberhalb des Mähers mit Hilfe einer Stange oder eines Seils sichern. Beim Einsatz in Böschungen ist die zulässige fahrbare Neigung nach der Betriebsanleitung zu beachten. Personen aus dem Arbeitsbereich verweisen. Immer Transportschutz verwenden. Beim Fahren außerhalb der Pflegeflächen Mähwerk abschalten.
Für Ihre Sicherheit: Heckenscheren immer mit beiden Händen bedienen. Heckenscheren mit Verbrennungsmotor beim Starten sicher abstützen. Heckenscheren mit Sicherheitsmesser verwenden. Nach Möglichkeit Arbeiten nicht von Leitern aus durchführen [Umsturzgefahr beim Hinauslehnen] sondern besser Fahrgerüste verwenden oder andere standsichere Arbeitsplätze suchen. Es ist dringend davon abzuraten, Hecken mit Motorsägen zu schneiden. Dies stellt eine erhebliche Gefährdung dar, da die Äste vielfach nicht abgeschnitten sondern abgerissen werden. Außerdem kann sich die Motorsäge leicht im dichten Gestrüpp verfangen.
Für Ihre Sicherheit: Schutzeinrichtung [Werkzeugverdeckung] gemäß Bedienungsanleitung einstellen. Zu mähenden Bereich von Fremdkörpern säubern. Tragegurte und Griffe auf den Bediener einstellen. Ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Persönliche Schutzausrüstung [PSA] tragen. Sensen nur im übersichtlichen Gelände ablegen. Beim Nachschleifen von Sensenblättern sind Schutzhandschuhe zu tragen.
Noch ein Hinweis für den privaten Nutzer von Gartentechnik: Auch wenn sich dieser Beitrag primär an den Profinutzer richtet, sind alle Unfallschwerpunkte im privaten Bereich leider ebenso gegeben, die Sicherheitshinweise somit von gleicher Relevanz. Im Verhältnis zu beauftragten Gartenpflegekräften und insbesondere im Verhältnis zu Ihren Kindern sollten Sie sich immer als Unternehmer im Sinne dieses Beitrages verhalten, um für maximalen Schutz und maximale Sicherheit zu sorgen. Gartentechnik ist kein Spielzeug.
In vielen Bau- und Betriebshöfen, im Straßenunterhaltungsdienst, der Grünpflege aber auch in den Arbeitsbereichen der Hausmeister ist die Persönliche Schutzausrüstung [PSA] nicht selbstverständlich: Dies belegen leider immer wieder Untersuchungen von Arbeitsunfällen durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Bei bestimmten Tätigkeiten, zum Beispiel bei Arbeiten mit Motorsägen oder bei Bauarbeiten, darf auf die erforderliche PSA nicht verzichtet werden. ...mehr Die Winterträume, ehemals der Winterzauber, ein stilvolles Winterfestival zum Schauen, Kaufen und Genießen, entführt schon seit dem Jahr 2002 seine Besucher in eine zauberhafte Welt der Lebensart und Sinneslust. Die Angebotspalette der Winterträume am 12. und 13. November enthält alles, um der dunklen Jahreszeit Glanzlichter zu verleihen. ...mehr |
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