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Schutzkleidung: die Persönliche Schutzausrüstung [PSA]In vielen Bau- und Betriebshöfen, im Straßenunterhaltungsdienst, der Grünpflege aber auch in den Arbeitsbereichen der Hausmeister ist die Persönliche Schutzausrüstung [PSA] nicht selbstverständlich: Dies belegen leider immer wieder Untersuchungen von Arbeitsunfällen durch die Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Bei bestimmten Tätigkeiten, zum Beispiel bei Arbeiten mit Motorsägen oder bei Bauarbeiten, darf auf die erforderliche PSA nicht verzichtet werden. |
13/09/2005 [#] Der Gartennewsletter: Die Gartenwoche im Überblick. Aus einer Unfallanzeige: 'Ein kommunaler Beschäftigter führte Entastungsarbeiten mit einer Motorsäge durch. Während des Schneidvorganges rutschte er mit der Motorsäge ab und schnitt sich dabei in das linke Bein. Die Schwere der Verletzung machte einen Krankenhausaufenthalt erforderlich.' - Einmal ganz abgesehen von dem persönlichen Leid des Betroffenen, wären die entstandenen Kosten in Höhe von circa 15.ooo Euro nicht notwendig gewesen, wenn der Verletzte eine Schnittschutzhose [Kosten circa 15o,- Euro] getragen hätte. Bei Beratungsgesprächen und Besichtigungen stellt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz immer wieder fest, dass die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung [PSA] vom Arbeitgeber nicht zur Verfügung gestellt oder die vorhandene Ausrüstung von den Mitarbeitern nicht konsequent getragen wird. Grundsätzlich gilt: Wenn technische und organisatorische Maßnahmen die Gefährdungen nicht oder nur ungenügend reduzieren können, müssen individuelle Schutzmaßnahmen getroffen werden. In diesen Fällen ist die erforderliche PSA vom Unternehmer zur Verfügung zu stellen und von den Versicherten zu tragen.
Die Besonderheit bei der Auswahl von Schutzkleidung besteht darin, dass zunächst zwischen Arbeitskleidung, Berufskleidung und Schutzkleidung unterschieden werden muss: Die Arbeitskleidung wird anstelle oder zum Schutz vor Verschmutzung der privaten Kleidung und die Berufskleidung als berufsspezifische Arbeitskleidung [Uniformen] getragen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine PSA im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften. Der Unternehmer braucht sie daher aus der Sicht des Arbeitsschutzes auch nicht zur Verfügung zu stellen. Schutzkleidung soll hingegen insbesondere den Rumpf, die Arme und die Beine vor schädigenden Einwirkungen schützen: Die verschiedenen Ausführungen von Schutzkleidungen können gegen eine oder mehrere Einwirkungen schützen. Sie muss, da es sich um eine PSA handelt, vom Unternehmer zur Verfügung gestellt werden. Rechtsgrundlagen für die Verpflichtung des Unternehmers, geeignete PSA auszuwählen, zur Verfügung zu stellen und in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, sind die 'Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit [PSA-Benutzungsverordnung]' und verschiedene Unfallverhütungsvorschriften. In den §§ 4 und 14 der Unfallverhütungsvorschrift 'Allgemeine Vorschriften' [GUVO.1] wird generell gefordert, dass der Unternehmer die PSA zur Verfügung stellt und die Versicherten diese tragen. Aus verschiedenen speziellen Unfallverhütungsvorschriften lassen sich die für einzelne Tätigkeiten notwendigen Schutzausrüstungen im Detail entnehmen. Für Arbeiten mit Motorsägen wird zum Beispiel in § 4 III der Unfallverhütungsvorschrift 'Forsten' [GUV 1.13] die komplette Persönliche Schutzausrüstung verlangt, bestehend aus: Schutzhelm [DIN EN 397], Gehörschutz, Gesichts- und Augenschutz, Fußschutz [DIN EN 345/381], Handschutz, Schnittschutzhose und Sicherheitsschuhen mit Schnittschutz. Vergleichbar sind die Anforderungen bei Arbeiten mit Motorsensen, Heckenscheren, Balken- und Rasenmähern oder allgemein bei Bauarbeiten bzw. Abbrucharbeiten.
Weitere organisatorische Hinweise für die Auswahl enthalten Merkblätter für PSA, zum Beispiel die 'Regeln für den Einsatz von Schutzkleidung' [GUV 20.19], 'Regeln für den Einsatz von Fußschutz' [GUV 20.16], 'Regeln für den Einsatz von Schutzhandschuhen' [GUV 20.17] oder 'Regeln für den Einsatz von Gehörschützern' [GUV 20.33] etc. In diesen werden die grundsätzlichen und besonderen Merkmale, zum Beispiel Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage für die Arbeiten mit Motorsägen, der PSA näher erläutert. Die Merkblätter zur PSA sind gegliedert in die Abschnitte: Gefährdungsermittlung: Art und Umfang der Risiken am Arbeitsplatz, Arbeitsbedingungen, persönliche Konstitution des Trägers, ... Danach muss vor der Auswahl der PSA eine Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes [ArbSchG] durchgeführt werden. Hierfür können beispielsweise die von der Unfallkasse Rheinland-Pfalz erstellten Arbeitshilfen verwendet werden.
Die Beschaffung, Bereitstellung und der Gebrauch von PSA wird auch in Zukunft eine wichtige organisatorische Maßnahme im Arbeits- und Gesundheitsschutz sein, da nicht alle Gefahren durch betriebstechnische Maßnahmen beherrschbar sind: Eine Vielzahl von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen, die neben dem persönlichen Leid der Betroffenen auch mit hohen Kosten für die Betriebe, Unfallkassen und auch Krankenversicherungen verbunden sind, können durch die richtige Auswahl und den bestimmungsgemäßen Gebrauch der PSA verhindert werden.
Noch ein Hinweis für den privaten Nutzer von Gartentechnik: Auch wenn Sie im Normalfall nicht zum Tragen von Schutzkleidung verpflichtet sind, sollten Sie sich immer vor Augen halten, dass Sie im Umgang mit Motorgartengeräten nicht annähernd so versiert sind, wie ein professioneller Nutzer. Insbesondere Motorsägen und Motorsensen sorgen immer wieder für Unfälle im Privatbereich, welche mit entsprechender Schutzkleidung hätten verhindert werden können. Gerade als Gelegenheitsnutzer sollten Sie daher über entsprechende Anschaffungen nachdenken. Im Verhältnis zu Ihrer Gesundheit, können die Anschaffungskosten nicht einmal als minimal bezeichnet werden. Was Sie neben der richtigen Schutzkleidung beim Arbeiten mit moderner Gartentechnik beachten sollten, lesen Sie im Beitrag der Unfallkasse Rheinland-Pfalz über die entsprechenden Sicherheitsaspekte.
Die Forsttechnik spielt auf der Agritechnica, der internationalen DLG-Fachausstellung für Landtechnik, traditionell eine wichtige Rolle: Auch in diesem Jahr werden vom 8. bis 12. November [Exklusivtage am 6. und 7. November] wieder mehr als 1oo von den insgesamt über 1.4oo erwarteten Ausstellern moderne Forsttechnik auf dem Messegelände in Hannover präsentieren: Es wird von kleineren Anbaugeräten bis zur mittelgroßen Technik alles zu sehen sein, was für eine sinnvolle Mechanisierung der Waldbewirtschaftung und der Holzverwertung benötigt wird. In einem Forstfreigelände werden unter anderem mobile Sägewerke, Hackgeräte, Holzspalter, Motorsägen sowie Hebe- und Transportfahrzeuge im Einsatz gezeigt. Auch zahlreiche Hersteller von Hackschnitzel-Verfeuerungsanlagen sind in ...mehr Entgegen früheren Zeiten werden heutzutage bei der Grünpflege und Bodenbearbeitung Maschinen aller Art eingesetzt: Rasenmäher, Motorsägen, Heckenscheren, Rasentraktoren, Motorhacken, Vertikutierer, Gartenhäcksler, Motorsensen, ... die Aufzählung ließe sich noch weiter fortsetzen. Dass der Umgang mit solchen Arbeitsmaschinen nicht ungefährlich ist, wird leider noch viel zu oft unter Beweis gestellt, wie das folgende Beispiel der Unfallkasse Rheinland-Pfalz zeigt. ...mehr |
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