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Pflanzenschutzmittel vor Frost schützenWenn der Garten für die kalte Jahreszeit vorbereitet ist und die Kübelpflanzen im Winterquartier sind, sollten Hobbygärtner auch daran denken, ihre Pflanzenschutzmittel winterfest zu lagern. Darauf macht der Pflanzenschutzdienst der LWK Nordrhein-Westfalen aufmerksam. |
24/11/2010 [#] Der Gartennewsletter: Die Gartenwoche im Überblick. Pflanzenschutzmittel sind temperaturempfindlich: Sie dürfen weder großer Hitze noch Frost ausgesetzt sein. Pflanzenschutzmittel sollten ganzjährig kühl und frostfrei aufbewahrt werden, da sie bei sehr hohen oder niedrigen Temperaturen ihre Wirkung verlieren können. Flüssigkeiten können auch ausflocken und damit unbrauchbar werden. Hobbygärtner sollten Pflanzenschutzmittel so aufbewahren, dass sie vor dem Zugriff von Kindern sicher stehen, am besten in einem abgeschlossenen Schrank: Unter den Schrank oder bei kleinen Mengen unter das Regal gehört eine Auffangwanne, damit eventuell auslaufende Pflanzenschutzmittel aufgefangen werden können. Im Lagerraum sollte sich kein Abfluss befinden und Lebens- und Futtermittel sollten dort nicht aufbewahrt werden. Leere Packungen werden ausgespült, das Spülwasser wird großflächig verteilt, Insektizide oder Fungizide zum Beispiel auf Rasen, Herbizid-Spülflüssigkeit auf unbewachsenen Stellen in Beeten. Spülflüssigkeit dabei keinesfalls in den Ausguss schütten! Die leeren Packungen werden unbrauchbar gemacht und können in den Hausmüll oder gelben Sack gesteckt werden. Haushaltsübliche Packungen mit Resten von Pflanzenschutzmitteln können kostenlos beim Schadstoffmobil abgegeben werden. Bevor Hobbygärtner ihre Pflanzenschutzmittel über Winter einlagern, empfiehlt der Pflanzenschutzdienst vor Ort nachzufragen, welche der vorhandenen, vor allem der älteren Präparate noch zugelassen sind und somit eingesetzt werden dürfen. Ob ein Pflanzenschutzmittel noch zugelassen ist oder nicht, kann man beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit online nachprüfen. - Zwei Jahre nach Zulassungsende tritt übrigens automatisch ein Anwendungsverbot in Kraft.
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