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Frostschutz für PflanzenschutzmittelWenn der Garten für die kalte Jahreszeit vorbereitet ist und die Kübelpflanzen im Winterquartier sind, sollten Hobbygärtner auch daran denken, ihre Pflanzenschutzmittel winterfest zu lagern. Darauf macht der Pflanzenschutzdienst der LWK Nordrhein-Westfalen aufmerksam. |
28/11/2008 [#] Der Gartennewsletter: Die Gartenwoche im Überblick. Pflanzenschutzmittel sind temperaturempfindlich: Sie dürfen weder großer Hitze noch Frost ausgesetzt sein. Pflanzenschutzmittel sollten ganzjährig kühl und frostfrei aufbewahrt werden, da sie bei sehr hohen oder niedrigen Temperaturen ihre Wirkung verlieren können. Flüssigkeiten können auch ausflocken und damit unbrauchbar werden. Hobbygärtner sollten Pflanzenschutzmittel so aufbewahren, dass sie vor dem Zugriff von Kindern sicher stehen: am besten in einem abgeschlossenen Schrank. Unter den Schrank oder bei kleinen Mengen unter das Regal gehört eine Auffangwanne, damit eventuell auslaufende Pflanzenschutzmittel aufgefangen werden können. Im Lagerraum sollte sich kein Abfluss befinden und Lebens- und Futtermittel sollten dort nicht aufbewahrt werden. Leere Packungen werden ausgespült, das Spülwasser wird großflächig verteilt, Insektizide oder Fungizide zum Beispiel auf Rasen: Herbizid-Spülflüssigkeit auf unbewachsenen Stellen in Beeten. Spülflüssigkeit keinesfalls in den Ausguss schütten! Die leeren Packungen werden unbrauchbar gemacht und können in den Hausmüll oder gelben Sack gesteckt werden. Haushaltsübliche Packungen mit Resten von Pflanzenschutzmitteln können kostenlos beim Schadstoffmobil abgegeben werden. Bevor Hobbygärtner ihre Pflanzenschutzmittel über Winter einlagern, empfiehlt der Pflanzenschutzdienst, im örtlichen Gartencenter oder der örtlichen Gärtnerei nachzufragen, welche der vorhandenen, vor allem der älteren Präparate noch zugelassen sind und somit eingesetzt werden dürfen. Ob ein Pflanzenschutzmittel noch zugelassen ist oder nicht, kann man beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Internet nachschauen, Stichwort: Zugelassene Pflanzenschutzmittel. Zwei Jahre nach Zulassungsende tritt automatisch ein Anwendungsverbot in Kraft.
Wer sitzt schon gerne auf dem Präsentierteller? Zumindest im Garten oder auf der Terrasse ist ein abgeschirmtes Eckchen der beste Platz, um sich zu erholen oder die Zeit mit Familie und Freunden zu genießen. Leicht ist ein solches Fleckchen selbst in kleinen Gärten geschaffen. Wie, das zeigen Christa Klus-Neufanger und Annette Maas in ihrem Buch Sichtschutz für Garten, Terrasse und Balkon [BLV Buchverlag]. ...mehr In den dunklen Wintermonaten lässt sich die eigene Wohnung kuschelig gestalten: Hier kann man wunderbar behaglich mit einer heißen Tasse Tee und einem Buch zur Ruhe kommen. Balkon und Terrasse erleben jetzt ebenfalls eine Ruhephase und benötigen weniger Pflege als zu jeder anderen Jahreszeit. Auch wenn man im Winter nur selten auf den Balkon geht, so schaut man doch aus dem warmen Wohnraum sehr gerne auf ein einladend winterliches Außenzimmer. ...mehr |
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