![]() ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
NEWS » Bürgersteige, Auffahrten, Wegränder: Unkrautfrei ohne Chemie |
![]() |
Bürgersteige, Auffahrten, Wegränder: Unkrautfrei ohne ChemiePflanzenschutzmittel dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie zuvor vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zugelassen worden sind. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist jedoch grundsätzlich verboten auf allen nicht unmittelbar landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen. Unter dieses Verbot fallen nach den Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes unter anderem gepflasterte Garagenauffahrten und Zuwege zu Privatgrundstücken, Hof- und Gewerbeflächen, Bürgersteige und Straßen nebst Wegrändern, Hecken und Wallhecken, Feldgehölze, Feldraine, Böschungen und auch Gräben. In diesen nicht für die Pflanzenproduktion genutzten Bereichen sollen wild wachsende Pflanzen und frei lebende Tiere einen ungestörten Rückzugsraum finden können. |
![]() |
![]() |
![]() 05/04/2005 [#] Der Gartennewsletter: Die Gartenwoche im Überblick. Zu den gärtnerisch genutzten Flächen gehören neben dem Erwerbsgartenbau auch private Haus- und Kleingärten sowie öffentliche Grünanlagen, die einer gärtnerischen Gestaltung und regelmäßigen Pflege unterliegen. Untersagt ist es auch, anstelle von Pflanzenschutzmitteln andere Chemikalien wie Kochsalz, Streusalz, Rohrfrei, WC-Reiniger etc. gegen den Wuchs von Pflanzen außerhalb von landwirtschaftlich, gärtnerisch und forstwirtschaftlich genutzten Flächen einzusetzen. In diesen nicht genutzten Arealen sollen wild waschende Pflanzen bewusst erhalten und geschützt werden. Für die Bekämpfung von Pflanzenwuchs kommen somit auf den zuvor genannten Flächen nur nichtchemische Maßnahmen wie mechanische und thermische Verfahren [Abflammgeräte] in Betracht. Wenn der Einsatz von Unkrautbekämpfungsmitteln auf bestimmten Flächen vordringlich ist und alternative Verfahren mit zumutbarem Aufwand nicht eingesetzt werden können, besteht die Möglichkeit, beim Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Eine solche gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung wird aber nur im Einzelfall und nach vorheriger kritischer Prüfung der Verhältnisse vor Ort erteilt. Wer gegen die genannten Verbote verstößt, muss mit einem Bußgeldverfahren und bei Anwendungen in Gräben, wegen der Verunreinigung eines Gewässers, gegebenenfalls sogar mit einem Strafverfahren rechnen. [LWK Weser-Ems] Die erfolgreiche Ausstellung Faszination Garten, seit 1999 im Frühjahr auf Schloss Atzelsberg, hat nun in Pommersfelden ein neues Zuhause gefunden. Mehr als 15o Aussteller bieten vom 27. bis 29. Mai Pflanzenraritäten, Gartenmöbel, Pflanzgefäße und Gartenkunst an, so dass die Veranstaltung ein beliebtes Ausflugsziel für alle ist, die Freude an schönem Gartenambiente haben. Parallel dazu findet ein ansprechendes Rahmenprogramm mit Fachvorträgen, Diskussionen und Konzerten statt. ...mehr Das Wittelsbacher Jagdschloss Grünau wird am diesjährigen Pfingstwochenende sanft aus seinem Dornröschenschlaf erweckt: Das kunsthistorisch bedeutsame Renaissance-Schloss öffnet vom 14. bis 16. Mai seine Pforten für einen blühenden Markt mit ausgesuchten Ausstellern zum Thema Garten und stilvoll Wohnen. Angeboten werden zahlreiche Pflanzenraritäten, Garten- und Wohnaccessoires, Gartenmöbel und phantasievolle Schaugärten. Abgerundet mit Gartenkonzerten, Vorträgen, Workshops, einem umweltpädagogischen Kinderprogramm und ergänzt von einem reichhaltigen kulinarischen Angebot entsteht ein buntes Gartenfest für die ganze Familie: die Gartentage auf Jagdschloss Grünau. ...mehr |
![]() |
![]() |
GARTENTECHNIK.DE » News » Bürgersteige, Auffahrten, Wegränder: Unkrautfrei ohne Chemie |
![]() |
![]() |